LUGAS Limit – Schufa-Eintrag durch LUGAS?

Schufa-Eintrag durch LUGAS?

Onlinewettentest.com Redaktion

Stand: Mai 8, 2025

Inhaltsverzeichnis

Wer regelmäßig bei legalen Wettanbietern spielt, kommt um das LUGAS-System nicht herum. Es wurde eingeführt, um die monatlichen Einzahlungslimits über alle Anbieter hinweg zu überwachen und Spielsucht vorzubeugen.

Doch mit der Einführung von LUGAS tauchen auch viele Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Schufa. Eine der häufigsten Sorgen: Wird durch die Nutzung von LUGAS ein Schufa-Eintrag erzeugt?

Die gute Nachricht vorweg: LUGAS selbst erzeugt keinen Schufa-Eintrag. Das System wird lediglich zur Regulierung der Einzahlungslimits genutzt und steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Schufa.

Allerdings nutzen viele Wettanbieter und Online-Casinos die Schufa-Auskunft, um ihre Kunden eindeutig zu verifizieren. Dabei wird geprüft, ob die Person existiert und ob die eingegebenen Daten stimmen. Jeder Anbieter handhabt das unterschiedlich, deshalb empfiehlt sich ein Blick in die AGB des jeweiligen Portals.

In der Regel hat ein solcher Eintrag keinen Einfluss auf deinen Schufa-Score. Dennoch kann es zu Problemen kommen, wenn mehrere Einträge von verschiedenen Glücksspielanbietern in deinem Schufa-Auszug erscheinen. Auch wenn der Score selbst unberührt bleibt, können Banken oder Kreditgeber stutzig werden, wenn sie auffällig viele Anfragen oder Vermerke aus dem Glücksspielbereich sehen. Das kann im schlimmsten Fall negative Auswirkungen auf Kreditanfragen oder Finanzierungsentscheidungen haben.

Relevanz erhält die Schufa im Zusammenhang mit LUGAS vor allem dann, wenn du dein monatliches Einzahlungslimit erhöhen möchtest. In solchen Fällen greifen manche Anbieter auf eine erweiterte Schufa-G-Auskunft zurück, bei der unter anderem dein Bankkonto überprüft wird. Dabei fließen Zahlungsein- und -ausgänge in die Bewertung deiner Zahlungsfähigkeit ein.

Wenn dir Anonymität besonders wichtig ist, solltest du dich für einen Wettanbieter ohne Verifizierung entscheiden. Dort genügt in der Regel eine Ausweiskopie und ein Adressnachweis – etwa in Form einer aktuellen Rechnung.